In seiner Sitzung am 13.1.2021 hat der Bundesrat beschlossen, dass die geltenden Massnahmen bis voraussichtlich Ende Februar 2021 beibehalten werden.
Für die Kirchenmusik gilt:
Seit 29.10.2020 sind Proben und Aufführungen von Laienchören verboten. Dies betrifft auch die Kirchenchöre, was bedeutet
Seit 9.12.2020 ist auch der Gemeindegesang im Gottesdienst verboten. Anstelle der Gemeinde dürfen (zertifizierte) Kantoren den Gesang übernehmen. Der Einsatz von Instrumental- und Gesangssolist*innen ist ebenfalls möglich.
Bezüglich der Besucherzahl gelten die ortsüblichen und auf den jeweiligen Kirchenraum bezogenen Obergrenzen, maximal jedoch 50 Personen (Kt. Solothurn: 30). Die Mitwirkenden (Musiker*innen, Liturgen, Helfer*innen) werden hierbei nicht mitgezählt.
Regelungen und Weisungen des Bistums Basel
Verordnung des Kantons Solothurn
Instrumentalunterricht ist weiterhin für alle Altersgruppen möglich.
Siehe hierzu die Ausführungen des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes (SMPV).